Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von a4 - computer und informationssysteme, René Fleischer, im folgenden kurz a4 - computer, als Auftragnehmer.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind im übrigen nur dann verbindlich, wenn sie von a4 - computer schriftlich bestätigt werden.

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Preise und dergleichen sind nur Richtwerte und unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Auftragsbestätigung relevanten Daten.

II. Angebote, Preise, Lieferungen, Teillieferungen, Höhere Gewalt

Kaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch a4 - computer.

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Regionallager und in EURO zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen MwSt. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die in dem Auftrag genannten Preise sind verbindlich unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die von a4 - computer genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er a4 - computer mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs ausgenommen in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, auch Naturereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie und Rohstoffversorgung sowie ähnliche Ereignisse ("Höhere Gewalt") befreien a4 - computer für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. A4 - computer kann auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall Schadenersatzansprüche nicht zu.

III. Mängelansprüche (Gewährleistung) und Haftung

A4 - computer gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich beide Partner bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, bei nicht erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Kenntnisnahme, schriftlich geltend gemacht werden. Sofern der Kunde Verbraucher ist, muß der Mängelanspruch innerhalb 24 Monaten angezeigt werden. Für Unternehmer gilt eine 12monatige Frist.

Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache für den Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bessert a4 - computer kostenlos nach oder liefert Ersatz. Soweit eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann a4 - computer oder der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktrittes oder der Nachlieferung wird den Kunden einen Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.

Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung oder auf sonstige gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist, der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Kaufgegenstände, insbesondere fremder Ersatzteile beruht und der Schaden in ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen ist, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Im Falle von Mängelrügen ist die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenfalls des zum Betreiben benutzten Gerätetyps unter Beifügung der entsprechenden Originallieferpapiere oder Kaufverträge unverzüglich an a4 - computer einzusenden.

Ein eigener Nachbesserungsversuch des Kunden oder Dritter befreit a4 - computer von der Gewährleistung, ebenso wie die unbefugte Öffnung von Teilen, die nach der Gebrauchsanweisung hierfür nicht vorgesehen sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme oder Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat. A4 - computer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. A4 - computer ist berechtigt, mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß der mangelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.

IV. Serviceleistungen

Sämtliche Serviceleistungen von a4 - computer, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach folgenden Bedingungen:

(1) Der Umfang der Leistungen von a4 - computer bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie ihren Servicevorschriften.

(2) Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen von a4 - computer erforderlich sind.

(3) Die Preise für die Serviceleistungen von a4 - computer bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten werden.

(4) Die Leistung von a4 - computer gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird.

(5) Haftung für Schäden aus Serviceleistungen, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung von a4 - computer eintritt.

V. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Unsere Rechnungen für Reparaturleistungen sind abweichend von dem Vorhergesagten sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit mehr als einer Rate, länger als eine Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der auch künftigen Geschäftsverbindung vor.Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde.Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereit jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.Zur Einrichtung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und Dritten die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

VII. Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt a4 - computer und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (§ 9 und § 11 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

VIII. Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist a4 - computer berechtigt, ihre Lieferungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist a4 - computer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist a4 - computer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt a4 - computer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn a4 - computer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

IX. Schutzrechte

Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von a4 - computer verkauften Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei a4 - computer.Der Auftraggeber haftet a4 - computer gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann a4 - computer unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprodukt geltend machen, ohne daß ein entstandener Schaden durch a4 - computer im einzelnen nachgewiesen werden muß.Macht a4 - computer neben der Vertragsstrafe Schadenersatz-ansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderungen angerechnet.

X. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

XI. Ausfuhrgenehmigung

Die von uns gelieferten Waren unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen. Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren.

XII. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bitterfeld, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel und Scheckklagen und generell für den Urkundenprozeß. Auf dem Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, und zwar unter Ausschluß der 'Einheitlichen Kaufgesetze'. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren